Die Reisegepäckversicherung gehört in die übergeordnete Kategorie der Versicherungsart der Reiseversicherungen. Ihre Aufgabe besteht im wesentlichen darin, ein abhanden gekommenes Gepäckstück teilweise oder vollständig zu ersetzen. Allerdings sollte hierbei immer berücksichtigt werden, dass das Gepäck nur dann ersetzt wird, wenn bestimmte Anforderungen durch den Versicherungsnehmer nachweisbar erfüllt waren. So darf auf gar keinen Fall eine Schuld oder Teilschuld des Inhabers des Gepäcks oder der Versicherung vorliegen. Wer sein Gepäck – und sei es auch nur für kurze Zeit – aus den Augen lässt oder sich unnatürlich weit davon entfernt, muss mit einem Diebstahl rechnen und kann dann keine Leistung gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Versicherungsunternehmen geltend machen.

Auch muss die betreffende Reisegepäckversicherung je nach Anbieter innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmen vor Antritt der Reise abgeschlossen worden sein, um wirklich bereits bei Reiseantritt zu haften. Das bedeutet, dass eine Reisegepäckversicherung nur dann haftet, wenn sie bereits vor Antritt der Dienstreise oder des Urlaubs abgeschlossen wurde. Ist der Schaden bereits eingetreten und das Gepäckstück abhanden gekommen, so greift die Reisegepäckversicherung auch bei sofortigen Abschluss für diesen – bereits eingetreten – Schadensfall nicht mehr. Auch sollte der betreffende Versicherungsnehmer in der Lage sein, den Wert der abhanden gekommenen Gegenstände in etwa zu beziffern und bzw. oder anzugeben, was sich in dem betreffenden Gepäckstück, das abhanden gekommen ist, befunden hat.

Handelt es sich dabei um eine Handtasche, so wird sich der Wert der Gegenstände relativ leicht darstellen lassen. Schwieriger ist dies bei abhanden gekommenen Koffern oder Reisetaschen und ähnlichen umfangreichen Utensilien. Deshalb lohnt es sich grundsätzlich – auch dann, wenn man sich diesen Schadensfall auf keinen Fall wünscht oder herbeireden möchte – immer, vor Antritt der Reise eine Liste anzufertigen, in die der Inhalt der betreffenden Gepäckstücke eingetragen wird. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich bei der geplanten Reise um eine längere Flugreise oder Bahnreise handelt, bei der das Gepäck vorausgeschickt wird oder bei der ein häufiges Umsteigen in Kauf zu nehmen ist. Kommt das Gepäck dann nicht an seinem geplanten Bestimmungsort an, liegt beispielsweise ein Fall vor, in dem die Reisegepäckversicherung haften muss.

Allerdings ist die Höhe der Haftung je nach Versicherungsunternehmen häufig begrenzt, so dass es sich durchaus lohnen kann, bei häufigeren Reisen, den betreffenden Anbieter genau mit der Konkurrenz zu vergleichen. Oft lohnt sich eine dauerhaft abgeschlossene Versicherung in so einem Fall, denn der höhere Preis resultiert natürlich eine höhere Haftungssumme im Schadensfall. Vor allem bei häufigen Dienstreisen ist so ein Vertrag sinnvoll.