Die Reisekrankenversicherung gehört in die Oberkategorie der Reiseversicherungen und wird von zahlreichen Krankenversicherern und sonstigen Versicherungsunternehmen angeboten. Häufig kann diese Versicherung aber auch in Kombination mit einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. einer sogenannten Reisegarantie und einer Reisegepäckversicherung als Kombination direkt beim Reiseveranstalter oder beim Vertriebspartner des Veranstalters gebucht werden. Die Kosten sind dabei mitunter geringer als bei einer Buchung direkt bei der Versicherung, da die betreffenden Reiseveranstalter häufig gleich größere Kontingente abnehmen und dann den Kostenvorteil an ihre Gäste weitergeben können, wenn auch nicht müssen. Grundsätzlich sollte aber jeder Gast bei einer Reise in das europäische und vor allem in das nichteuropäische Ausland eine solche Reisekrankenversicherung besitzen, da diese auch für die Kosten einer eventuellen Bergung und bzw. oder eines Rücktransportes in das Heimatland aufkommt. Hier geht es also nicht nur um die reinen Arztkosten, sondern vor allem um die Kostenfalle der Notrettung.

Grundsätzlich sieht die Reisekrankenversicherung nach Auslegung der Versicherer ihren Sinn und Zweck aber in einem Schutz der Versicherten vor Arzt und Behandlungskosten. Hier ist die Art und Weise der Erkrankung unerheblich und kann sich auf ein einfaches Rezeptholen aber auch auf eine Notoperation oder auf eine Unfallbergung beziehen. Dabei werden die Kosten für die jeweiligen versicherten Leistungen ganz oder zumindest teilweise übernommen. Allerdings lohnt sich dabei vor dem Abschluss immer das genaue Durchlesen des sogenannten Kleingedruckten, denn eine billige Reisekrankenversicherung wird grundsätzlich keinen umfangreichen Schutz bieten können. Auch sollte vor Vertragsabschluss immer durchdacht werden, wie oft man im Ausland unterwegs sein wird. Wer die Versicherung nur für einen einmaligen Urlaubsaufenthalt benötigt, kann auf das schon erwähnte Versicherungspaket des Veranstalters zurückgreifen. Doch schon dann, wenn pro Jahr mehr als zwei Reisen auf dem Programm stehen, sollte man über einen festen Versicherungsvertrag nachdenken. Hier sind dann die Kosten oftmals geringer und die Leistung der betreffenden Versicherung höher als bei kombinierten Reiseversicherungspaketen.

Doch auch dann, wenn die Reise nicht ausschließlich zu Erholungszwecken dient, sondern wenn eine Dienstreise oder eine häufige berufliche Reisetätigkeit auf dem Programm steht, ist eine solche Reisekrankenversicherung regelmäßig unerlässlich. Sie bietet optimalen Schutz gegen eine Vielzahl von Behandlungen und erlaubt es dem Versicherten regelmäßig auch, Medikamente im Ausland verschreiben zu lassen. Wer sich also häufig – aus welchen Gründen auch immer – im Ausland aufhält, sollte diese Möglichkeit nutzen, um der Kostenfalle der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen zu entgehen. Oftmals besteht so die Möglichkeit, bei den Auslandaufenthalten Medikamente zu kaufen, Zahnbehandlungen durchführen zu lassen oder sich sogar Schönheitsoperationen im kleinen Umfang zu unterziehen, und die Kosten erstattet zu bekommen, die man in Deutschland bezahlen müsste. Der Preis für die Auslandskrankenversicherung ist so schnell wieder in die eigene Brieftasche zurückgeflossen.

Siehe auch: Versicherungen auf geld24.de